Zwergenland Fränkische Schweiz

Spielen und Lernen in der Kindergrippe Ebermannstadt

Unser Ziel ist es, Eltern von Kindern im Alter von einem halben Jahr bis drei Jahre zu unterstützen.

Die Kinderkrippe ist die beste Option, um einerseits über genügend Flexibilität bezüglich der Arbeitsanforderungen zu verfügen, andererseits das Optimum für Entwicklung der Jüngsten zu sichern.

Denn wir ergänzen die häusliche Erziehung mit vielen weiteren Angeboten und fördern die ganzheitliche Entwicklung eines jeden Kindes. Beim Spielen und Lernen mit anderen Jungen und Mädchen entfalten Kinder ihre eigene Persönlichkeit leichter und erleben sich als soziales Wesen in der Gemeinschaft. All das findet in unserer Kinderkrippe mit altersgerechtem Spielzeug, interessanten Lernmitteln, in einer anregenden Umgebung und unter der Obhut erfahrener und engagierter Mitarbeiterinnen statt.

Wir wissen um die hohe Bedeutung der Lebensphase der Kinder von einem halben bis drei Jahre. Ebermannstadt ist ein schöner Ort zum Leben – und auch das lassen wir in die frühkindliche Erziehung einfließen. Spielen und Lernen in einer harmonischen Umwelt, sich heimisch fühlen und den Wert der Heimat achten gehören zu den wichtigen Intentionen, die Kinder von einem halben bis drei Jahre bei uns mit aufnehmen.

Wir verstehen uns als Ergänzung der Betreuung, Bildung und Erziehung durch die Familie. Deshalb suchen wir den regen Austausch mit den Eltern. Spielen und Lernen sehen wir als eine Einheit.

Die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von einem halben bis drei Jahre in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung. Außerdem arbeiten wir situationsorientiert nach dem Medienpaket der Bertelsmann-Stiftung „Wach, neugierig, klug – Kinder unter 3“.

Um immer auf dem neuesten fachlichen Stand zu bleiben und neue Anregungen für das Spielen und Lernen zu bekommen, nehmen die Mitarbeiter der Kinderkrippe regelmäßig an Fortbildungen teil.

Als staatlich anerkannte und geförderte Kindertageseinrichtung unterliegen wir dem Schutzauftrag nach §8a SGB Vlll.

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